Reisebedingungen
Liebe Reiseteilnehmer von AMICAL alpin!
In Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch Ihre Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen.
1. Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen, in der Reisebeschreibung genannten Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung mitbringt. Eine detaillierte Ausrüstungsliste geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Der staatl. gepr. Berg- und Skiführer oder ähnlich qualifizierte Reiseleiter ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des einbezahlten Reisepreises.
2. Zahlungen
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns, ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung einschließlich Sicherungsschein ist innerhalb von vierzehn Tagen eine Anzahlung von 100,- Euro bei Alpentouren, von 400,- Euro bei Trekkingreisen und von 600,- Euro bei Expeditionen zu leisten. Sollte dieser Betrag 20 % des Reisepreises übersteigen, ist die Höhe der Anzahlung hierauf beschränkt.
Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Der Restbetrag darf vor Reiseende jedoch nur verlangt werden, wenn AMICAL alpin einen Sicherungsschein im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB ausgehändigt hat. AMICAL alpin hat sich entsprechend bei der
R + V Versicherung AG versichert. Bei einer Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist unverzüglich der gesamte Betrag zu bezahlen.
Im Falle von verspäteter Zahlung, obgleich der Teilnehmer einen Sicherungsschein erhalten hat, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer hat dann als Schadensersatz Rücktrittsgebühren zu zahlen, wie sie der Höhe nach in Ziffer 8. vereinbart sind, wenn er nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Unsere Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Informationen in den Detailausschreibungen ersichtlich. Nach der Anmeldung werden Ihnen mit der Buchungsbestätigung und dem Sicherungsschein die Detailinformationen, eine Ausrüstungsliste und Versicherungsunterlagen zugeschickt. Führungen, Kurs- und Reiseleitung erfolgen durch staatl. gepr. Berg- und Skiführer oder ähnlich qualifizierte Reiseleiter. Den Anweisungen des Bergführers/Reiseleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Falls Sie die Reise vorzeitig beenden, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten. Unsere Preise für Kurse und Führungen in den Alpen sind auf der Basis einer Alpenvereins-Mitgliedschaft berechnet. Sind Sie nicht Mitglied bei einem alpinen Verein, sind die höheren Übernachtungs- und Halbpensionsgebühren auf der Hütte direkt zu bezahlen. Die Prospektausschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen worden sind.
4. Versicherung der Reiseteilnehmer
Im Reisepreis ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit eingeschlossen, die durch Rücktritt entstehende Kosten nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen übernimmt. Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Ausland bzgl. Krankheit, Unfall (auch Suche, Rettung/Bergung). Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reiseversicherungspakets. Dafür übersenden wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung Informationen und Formulare. Diese Versicherung ist freiwillig und geht zu Ihren Lasten.
5. Mindestteilnehmerzahl
Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist bei der Preisangabe eine Staffelung des Preises in Abhängigkeit von der Gruppenstärke angegeben, gilt als Mindestteilnehmerzahl die kleinste Gruppenstärke, die vermerkt ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten dann den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie jedoch trotzdem die Durchführung der Reise wünschen, verändert dies die Preissituation dieses Angebotes. Den neu errechneten Preis werden wir Ihnen mitteilen und dann gegebenenfalls einen neuen Vertrag ausarbeiten. Wenn Sie mit dem neuen Preis einverstanden sind, wird auf Basis dieses neuen Vertrages die Reise durchgeführt.
6. Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie von wichtigen Änderungen der in den Detailinformationen wieder gegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Sie sind jedoch für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf Ihre eigenen Kosten selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. AMICAL alpin haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reiseteilnehmer AMICAL alpin mit der Besorgung beauftragt hat, es sein denn, dass AMICAL alpin die Verzögerung oder den Nichtzugang zu vertreten hat.
7. Leistungs- und Preisänderungen
Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Gemäß den Bestimmungen des § 651 a Abs. 4 und 5 BGB behält sich AMICAL alpin vor, den Reisepreis im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
a. Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, Flughafengebühren so ändert sich der Reisepreis wie folgt: Sitzplatzbezogene Erhöhungen können an den Teilnehmer anteilig weitergegeben werden. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen oder erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Die sich so errechnenden Mehrkosten pro Einzelplatz kann AMICAL alpin an den Teilnehmer weitergeben.
b. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie z.B. Flughafengebühren erhöht, kann AMICAL alpin den Teilnehmer mit dieser Erhöhung entsprechend seinem Anteil hieran belasten.
c. Ändern sich Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages, können diese von AMICAL alpin an den Teilnehmer in dem Umfang weitergegeben werden, wie AMICAL alpin hierdurch mit Mehrkosten belastet ist.
d. Eine Preiserhöhung kann nur weitergegeben werden, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände nach Vertragsschluss eingetreten sind und für AMICAL alpin nicht vorhersehbar waren.
e. Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, verpflichtet sich AMICAL alpin, den Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Preisänderungen zu Lasten des Teilnehmers sind nur zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor Reisebeginn verlangt werden.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung von mehr als 5 % ist der Teilnehmer berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, oder der Teilnehmer kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, insofern AMICAL alpin in der Lage ist, eine solche Teilnahme ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus dem Programm von AMICAL alpin anzubieten. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung von AMICAL alpin gegenüber AMICAL alpin geltend zu machen.
Flugplanänderungen, Änderungen des Reiseprogramms oder Wechsel des Transportmittels müssen wir uns vorbehalten, soweit dies aus technischen Gründen in Folge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs erforderlich und dem Teilnehmer zumutbar ist.
8. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück treten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse unbedingt schriftlich, am besten per Einschreiben tun. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Es entstehen im Falle von Alpentouren/-kursen bei Rücktritt bis 46 Tage vor Reisebeginn Bearbeitungsgebühren in Höhe von 80,- Euro, bei Trekkingreisen berechnen wir 5% des Reisepreises. Im Falle von Expeditionsreisen berechnen wir bis 61 Tage vor Reisebeginn 5% des Reisepreises. Bei späterem Rücktritt stellen wir die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung:
Alpenraum:
- bis 46.Tag: 80,- Euro
- 45. bis 15.Tag: 50%
- 14. bis 7.Tag: 60%
- ab dem 6.Tag: 70%
- am Abreisetag oder bei Nichtantritt 95%
Trekkingreisen:
- bis 46.Tag: 5%
- 45. bis 30.Tag: 15%
- 29. bis 15.Tag: 35%
- 14. bis 7.Tag: 50%
- ab dem 6.Tag: 70%
- am Abreisetag oder bei Nichtantritt 95%
Expeditionen:
- bis 61.Tag: 5%
- 60. bis 30.Tag: 35%
- 29. bis 15.Tag: 50%
- ab dem 14.Tag: 70%
- am Abreisetag oder bei Nichtantritt 95%
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind. Ein Reiseteilnehmer, der die Gruppe, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des von ihm eingezahlten Betrags. Vermittelt AMICAL alpin einen Charter- oder Linienflug zu Spezialtarifen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die Ihnen auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden. Der Aufwendungsanspruch kann bis 100% der Flugkosten betragen.
9. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen
Wird die Durchführung der Reise in Folge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen u.ä.), erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir vom Reisevertrag zurück treten bzw. kündigen. Selbiges gilt auch, wenn Unternehmungen wegen äußerer Umstände (Lawinengefahr, extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers etc.) nicht angetreten werden können bzw. abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung gehen in vollem Umfang zu Ihren Lasten. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen den bezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück, wenn wir unsererseits die Verträge mit unseren Leistungsträgern stornieren können.
10. Haftung
Wir haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Bergschulen-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung unsererseits oder seitens des staatl. gepr. Berg- und Skiführers oder ähnlich qualifizierten Reiseleiter zurück zu führen sind. Von gesetzlichen Haftpflicht-Tatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Reise auf eigene Gefahr. Die Bergbesteigungen erfolgen zwar unter Leitung des staatl. gepr. Berg- und Skiführers oder ähnlich qualifizierten Reiseleiters, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Es bleibt dem staatl. gepr. Berg- und Skiführer oder ähnlich qualifizierten Reiseleiter vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern (siehe auch Punkt 9).
Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist die Haftung von AMICAL alpin auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11. Leihausrüstung bzw. bei Expeditionen zur Verfügung gestellte Ausrüstung
Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnützung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.
12. Für Alpen- und Einzelführungen und für Spezialtourenwochen:
Vereinbarungen für den Fall schlechten Wetters. Dem Schwierigkeitsgrad der geplanten Touren(woche) entsprechend sollten natürlich die Wettervoraussetzungen stimmen. Bei schlechtem Wetter sollte in beiderseitigem Einvernehmen versucht werden, ein Ausweichziel in einem der Wetterlage entsprechend günstigeren Gebiet zu finden. Ist dies nicht möglich und auf die Tour(enwoche) muss ganz oder teilweise verzichtet werden, zahlen wir 50% der Führergebühr und im Falle von Pauschalvereinbarungen 100% der nicht in Anspruch genommenen Fremdleistungen zurück. Ist die Tour(enwoche) bereits angetreten und die Tour wird wetterbedingt frühzeitig beendet, zahlen wir 30% der Führergebühr und im Falle von Pauschalvereinbarungen ebenfalls 100% der nicht in Anspruch genommenen Fremdleistungen zurück.
13. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Veranstalter
Veranstalter ist die AMICAL alpin GmbH & Co KG, Geschäftsführer Dominik Müller, staatl. gepr. Berg- und Skiführer, 87561 Oberstdorf, Tel. 08322-9874788, Fax: 9874787, in Zusammenarbeit mit allen IATA-Fluggesellschaften unter Mitwirkung namhafter Reisebüros.
Alle Reisen werden von uns gewissenhaft und präzise vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellten Reiseerfolg geben, zumal bei allen unseren Reisen eine große Witterungsabhängigkeit besteht.
15. Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann AMICAL alpin nur an dessen Sitz verklagen.

