Das Auswärtige Amt schreibt in seinem zuletzt am 15.06.2010 veröffentlichen Sicherheitshinweis:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Indonesien/Sicherheitshinweise.html
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach den Anschlägen auf das Ritz Carlton und Marriott Hotel am 17 Juli 2009 in Jakarta hat sich die Sicherheitslage in Indonesien dank des entschiedenen Vorgehens der Sicherheitskräfte gegen die terroristischen Netzwerke deutlich beruhigt. Die Überwachungsmaßnahmen wurden an allen stark frequentierten Öffentlichkeitsbereichen verstärkt. Die Mehrzahl der von Ausländern besuchten Hotels in Jakarta und in den touristischen Zielregionen wie Bali hat das notwendige Schutzpersonal verstärkt und führt Einlasskontrollen durch.
Drei bewaffnete Anschläge auf westliche Ausländer Ende November 2009 in der Autonomieregion Aceh (Nordsumatra), deren Hintergründe unbekannt sind, lassen es angeraten erscheinen, sich vor einer Reise nach Aceh über den aktuellen Stand der Sicherheitssituation zu informieren.
Innenpolitische Situation
Die beiden demokratischen Wahlen in diesem Jahr, die Parlamentswahlen am 9. April 2009 und die Präsidentschaftswahlen am 8. Juli 2009, verliefen durchweg friedlich. Indonesien ist bemüht, die errungene Stabilität als Demokratie durch verbesserten rechtsstaatlichen Schutz abzusichern.
Nach wie vor ist Umsicht geboten bei Aufenthalten in Regionen mit ethnischem oder religiösem Konfliktpotential wie Aceh oder Papua. Größere Menschenansammlungen oder Demonstrationen sollten dort gemieden werden.
Sicherheitslage
Die Führungsspitze der indonesischen Terrorzellen wurde nach den Anschlägen von Jakarta im Juli 2009 durch mehrere Polizeiaktionen im September 2009 empfindlich getroffen. Der Verfolgungsdruck der indonesischen Behörden wurde seitdem weiter ausgedehnt und intensiviert.
An Orten, besonders in Jakarta und auf Bali, die bevorzugt von Ausländern frequentiert oder mit dem westlichen Ausland identifiziert werden, wie Hotels, Botschaften, Einkaufszentren und touristische Einrichtungen, sollte man die Sicherheitsmaßnahmen des Wachpersonals akzeptieren, wozu auch Einlasskontrollen und die Durchleuchtung von Handgepäck zählen.
Die Sicherheitslage in der Provinz Aceh im Norden von Sumatra hat sich seit der Unterzeichnung eines Friedensabkommens zwischen der indonesischen Regierung und der separatistischen „Bewegung Freies Aceh“ und nach den Gouverneurswahlen im Dezember 2006 grundlegend verbessert. Ende November ist es jedoch zu drei bewaffneten Anschlägen gegen westliche Ausländer gekommen. Die Regionalregierung von Aceh ist über diese Attentate auf Ausländer höchst beunruhigt. Einige der Verdächtigen wurden mittlerweile gefasst. In Abstimmung mit der Polizei, dem Militär und den zuständigen Ministerien wurden zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, um die Sicherheit von Ausländern zu gewährleisten. Die Hintergründe dieser Anschläge sind immer noch nicht aufgeklärt. Ein Zusammenhang mit den terroristischen Anschlägen der islamistischen Jamah Islamiyah, die für die Anschläge in Jakarta und Bali verantwortlich war, wird jedoch nicht gesehen. Reisende sollten sich bei Aufenthalten in der Region über die aktuelle Sicherheitslage genau informieren.
Ethnische und religiöse Spannungen
In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon war es in den vergangenen Jahren zu Unruhen mit Toten und Verletzten gekommen, ebenso in Zentralsulawesi um die Stadt Poso und in den Provinzen von Papua (ehem. Irian Jaya). Reisen in diese Gebiete sollten nicht ohne ortskundige Begleitung unternommen werden. Für alle der bezeichneten Regionen gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt.
Verkehrsinfrastruktur
Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien leidet häufig an technischen Mängeln und generell am mangelnden Risikobewusstsein der Verkehrsteilnehmer. Die Sicherheitsanforderungen und -vorkehrungen liegen deutlich unter europäischem Niveau. Der Straßenverkehr insbesondere außerhalb der Großstädte ist unfallträchtig. Wagen sollten grundsätzlich nur mit Fahrer angemietet werden.
Flugverkehr
2007 wurde allen indonesischen Fluggesellschaften aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission wegen Sicherheitsbedenken der Betrieb in der Europäischen Union untersagt. Dieses Ein- und Überflugverbot wurde zwischenzeitlich für die indonesischen Fluggesellschaften Garuda Indonesia, Mandala Airlines, Premier Air und Air Fast von der EU aufgehoben, da das Land mit dem Inkrafttreten des neuen Flugsicherheitsgesetzes Anfang 2009 mittlerweile den meisten Anforderungen der EU entspricht. Die genannten Fluggesellschaften genügen den geforderten Sicherheitsanforderungen der EU. Die staatliche Linie Garuda wird noch 2010 den Direktverkehr mit der EU aufnehmen. Außer den o.g. Fluggesellschaften bleibt das Ein- und Überflugverbot der EU bis auf Weiteres in Kraft.
Piraterie
Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka ist durch Piraterie gefährdet.
Sportliche Aktivitäten
Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann. Grundsätzlich sollte man aus Sicherheitsgründen nur vom Hotel oder Reisebüro empfohlene Reiseführer engagieren.
Hilfe im Notfall
Rettungsdienste verfügen nicht über die in Europa gängige Ausbildung und Ausrüstung. In weiten Landesteilen entspricht die medizinische Versorgung nicht deutschen Standards. Versicherungsschutz für den Krankheitsfall sollte unbedingt vorhanden sein. Krankenhäuser und Ärzte in Indonesien erwarten Vorauszahlungen bzw. Garantien für die Kostenübernahme, selbst in medizinischen Notfällen. Bargeld kann überall im Land mit ec- (Maestro) und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Reisende, die sich abseits der großen Ferienzentren aufhalten und sich aufgrund ihrer Konstitution oder Aktivitäten (z.B. Bergsteigen) besonderen Risiken aussetzen, sollten über zusätzlichen Versicherungsschutz verfügen und Notfalladressen bei sich führen, die im Ernstfall eine schnelle Evakuierung nach Jakarta oder Singapur gewährleisten. In den "outer islands" (NTT, Kalimantan auf dem Lande, Nordmolukken u.ä.) gibt es nur eine sehr einfache, europäischen Ansprüchen bei weitem nicht genügende Gesundheitsversorgung.
Naturkatastrophen
Am 30. September 2009 ereignete sich vor der Westküste Sumatras ein schweres Erdbeben, das mehr als 1100 Todesopfer forderte. Insbesondere die Großstadt Padang und die nördliche ländliche Umgebung waren betroffen. Die Lage in der Erdbebenregion hat sich mittlerweile weitgehend normalisiert und die Wiederaufbaumaßnahmen laufen.
Seit dem Tsunami-Seebeben vor der indonesischen Insel Sumatra am 26. Dezember 2004, das eine zerstörerische Flutwelle auslöste, ist es an der Westküste Sumatras und den vorgelagerten Inseln wiederholt zu Nachbeben gekommen. Allgemein muss in Indonesien überall mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden.
In letzter Zeit sind in ganz Indonesien verstärkt vulkanische Aktivitäten und Erdbeben zu verzeichnen. Am 2. September 2009 erschütterte ein Erdbeben die Südküste von West-Java, in dessen Folge zahlreiche Menschen ums Leben kamen. Das Beben war bis in die Hauptstadt Jakarta zu spüren, richtete hier aber nur geringe Schäden an.
Bitte beachten Sie insoweit die Medienberichterstattung sowie das erhöhte, akute Risiko bei der Annäherung an aktive Vulkane und ihrer Besteigung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen seit dem 1. Februar 2004 ein Visum zur Einreise nach Indonesien. Das Visum wird bei der Einreise erteilt und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen (siebentägiger Aufenthalt kostet 10,- USD), zahlbar in USD. Euro können getauscht werden, Ausgabe des Rückgeldes erfolgt in indonesischen Rupiah. Zahlung mit Visa- und Mastercard ist möglich. Das Auswärtige Amt rät, aus praktischen Gründen den Betrag bei der Einreise passend in USD zur Verfügung zu haben. Eine Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus ist nicht möglich. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Bei Einholung des Visums bei der Einreise ist das Rückflugticket vorzulegen.
Das Visum bei der Einreise wird erteilt für Touristen- und Geschäftsreisen (keine Arbeitsaufnahme). Dieser Visatyp kann nicht (nicht!) verlängert werden. Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden.
Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen möglich:
Flughäfen: Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta, Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado, Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram, Balikpapan, Makassar, Kupang
Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban (Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso), Padang (Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung, Tanjug Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang (Tenau), Pare-Pare, Makassar (Soekarno-Hatta).
Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der Einreise zu beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass - muss bis mind. 6 Monate nach Einreise gültig sein.
vorläufiger Reisepass - muss bis mind. 6 Monate nach Einreise gültig sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass - muss bis mind. 6 Monate nach Einreise gültig sein.
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster mit Lichtbild (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) wird akzeptiert kann aber dennoch zu Rückfragen führen.
Weitere Anmerkungen
Jede einreisende Person benötigt ein eigenes Reisedokument.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen auch Hepatitis B, Tollwut, Japanisches Enzephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue-Fieber
Denguefieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Malaria
Das Risiko besteht ganzjährig. Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Irian Jaya (Neu Guinea), Kalimantan (Borneo), Nord- und Zentralsulawesi, Molukken sowie auf allen Inseln östlich von Bali, einschließlich Lombok. Auch im Nord- und Südosten von Sumatra, vor in allem Riau und Lampung, besteht ein hohes Malariarisiko.
Ein mittleres Risiko, verstärkt in den Regenzeiten, besteht im Hochland von Jayawijaya, Irian Jaya (Neu Guinea), in tiefer gelegenen ländlichen Gebieten der Südküste von Java einschließlich der Nationalparks, im Hinterland von Bali, auf der Insel Nias sowie auf den übrigen Inseln.
Kein oder nur geringes Risiko besteht in den Touristikzentren auf Java und Bali, die Großstädte im Norden von Java gelten als malariafrei.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 65 % der Fälle in Indonesien!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby - Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV / Aids
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich wird ein negativer HIV-Antikörpernachweis bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verlangt. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Die meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und sind bisher nur auf einigen Inseln (schwerpunktmäßig Java und Sumatra,,vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen, mit weiteren Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren aber bisher in den meisten Fällen direkte Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Darüber hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese scheinen jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu freilaufenden Katzen vermieden werden, Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw. Geflügel kommen.
Auf einigen Inseln Indonesiens ist Tollwut endemisch. Seit Dezember 2008 ist es auch auf Bali zu vereinzelten Infektionen mit tödlichem Ausgang gekommen, ein Impfschutz wird ausdrücklich empfohlen.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.