Liebe Reiseteilnehmer bei AMICAL alpin!
In Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch Ihre Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen.
Wer kann teilnehmen?
Zahlungen
Unsere Leistungen
Versicherung der Reiseteilnehmer
Mindestteilnehmerzahl
Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Leistungs- und Preisänderungen
Rücktritt
Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen
Haftung
Leihausrüstung
Nur für Spezialtourenwochen und Winterbegehungen in den Alpen
Unwirksamkeit
Veranstalter
Gerichtsstand
Zum Anmeldeformular
Falls Sie den Postweg für Ihre Anmeldung vorziehen, können Sie gerne das Anmeldeformular als Acrobat Reader Datei herunterladen
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1. Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen, in der Reisebeschreibung genannten, Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung mitbringt. Eine detaillierte Ausrüstungsliste geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Der staatl. gepr. Berg- und Skiführer oder ähnlich qualifizierte Reiseleiter ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm aus zu schließen. In diesem Falle besteht jedoch keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung des einbezahlten Reisepreises.
2. Zahlungen
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung einschließlich Sicherungsschein ist innerhalb von vierzehn Tagen eine Anzahlung von 120,- Euro bei Alpentouren, von 300,- Euro bei Trekkingreisen und von 450,- Euro bei Expeditionen zu leisten. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Der Restbetrag darf vor Reiseende jedoch nur verlangt werden, wenn AMICAL alpin einen Sicherungsschein im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB ausgehändigt hat. AMICAL alpin hat sich entsprechend bei der Hanse Merkur Reiseversicherung AG versichert. Bei einer Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist unverzüglich der gesamte Betrag zu bezahlen. Im Falle von verspäteter Zahlung, obgleich der Teilnehmer einen Sicherungsschein erhalten hat, sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten. Der Teilnehmer hat dann die üblichen Rücktrittsgebühren zu bezahlen, wenn er nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Unsere Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Informationen in den Detailausschreibungen ersichtlich. Nach der Anmeldung werden Ihnen mit der Buchungsbestätigung und dem Sicherungsschein die Detailinformationen, eine Ausrüstungsliste und Versicherungsunterlagen zugeschickt. Führungen, Kurs- und Reiseleitung durch staatl. gepr. Berg- und Skiführer oder ähnlich qualifizierte Reiseleiter. Den Anweisungen des Bergführers/Reiseleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Falls Sie die Reise vorzeitig beenden, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten. Unsere Preise für Kurse und Führungen in den Alpen sind auf der Basis einer Alpenvereins-Mitgliedschaft berechnet. Sind Sie nicht Mitglied bei einem alpinen Verein, sind die höheren Übernachtungs- und Halbpensionsgebühren auf der Hütte direkt zu bezahlen.
Die Prospektausschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Nebenabreden, die Sie im Anmeldeformular bitte vermerken, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung, die Sie mit der Anmeldebestätigung erhalten.
4. Versicherung der Reiseteilnehmer
Im Reisepreis ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit eingeschlossen, die durch Rücktritt entstehende Kosten nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen übernimmt. Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Ausland bzgl. Krankheit, Unfall (auch Suche, Rettung/Bergung). Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reiseversicherungspakets. Dafür übersenden wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung Informationen und Formulare. Diese Versicherung ist freiwillig und geht zu Ihren Lasten.
5. Mindestteilnehmerzahl
Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist bei der Preisangabe eine Staffelung des Preises in Abhängigkeit von der Gruppenstärke angegeben, so gilt als Mindestteilnehmerzahl die kleinste Gruppenstärke, die vermerkt ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück zu treten. Sie erhalten sodann den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie jedoch trotzdem die Durchführung der Reise wünschen, verändert dies die Preissituation dieses Angebotes. Den neu errechneten Preis werden wir Ihnen mitteilen und dann gegebenenfalls einen neuen Vertrag ausarbeiten. Wenn Sie mit dem neuen Preis einverstanden sind, wird auf Basis dieses neuen Vertrages die Reise durchgeführt.
6. Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie von wichtigen Änderungen der in den Detailinformationen wieder gegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Sie sind jedoch für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf Ihre eigenen Kosten selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
7. Leistungs- und Preisänderungen
Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen, wie Erhöhung der Beförderungskosten und Abgaben für bestimme Leistungen wie z. B. Flughafengebühren, Treibstoffzuschläge, Visumgebühren, oder einer Änderung des für die bestimmte Reise geltenden Wechselkurses, bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurück zu treten. Flugplanänderungen, Änderungen des Reiseprogramms oder Wechsel des Transportmittels müssen wir uns vorbehalten, soweit dies aus technischen Gründen in Folge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs erforderlich und Ihnen zumutbar ist.
8. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück treten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse unbedingt schriftlich, am besten per Einschreiben, tun. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Es entstehen im Falle von Alpentouren/-kursen bei Rücktritt bis 46 Tage vor Reisebeginn Bearbeitungsgebühren in Höhe von 80,- Euro, bei Trekkingreisen berechnen wir 5% des Reisepreises. Im Falle von Expeditionsreisen berechnen wir bis 61 Tage vor Reisebeginn 5% des Reisepreises. Bei späterem Rücktritt stellen wir die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung:
Alpenraum:
9. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen
Wird die Durchführung der Reise in Folge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen u.ä.), erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir vom Reisevertrag zurück treten bzw. kündigen. Selbiges gilt auch, wenn Unternehmungen wegen äußerer Umstände (Lawinengefahr, extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers etc.) nicht angetreten werden können bzw. abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung gehen in vollem Umfang zu Ihren Lasten. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen den bezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück, wenn wir unsererseits die Verträge mit unseren Leistungsträgern stornieren können.
10. Haftung
Wir haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Bergschulen-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung unsererseits oder seitens des staatl. gepr. Berg- und Skiführers oder ähnlich qualifizierten Reiseleiter zurück zu führen sind. Von gesetzlichen Haftpflicht-Tatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Reise auf eigene Gefahr. Die Bergbesteigungen erfolgen zwar unter Leitung des staatl. gepr. Berg- und Skiführers oder ähnlich qualifizierten Reiseleiters, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Es bleibt dem staatl. gepr. Berg- und Skiführer oder ähnlich qualifizierten Reiseleiter vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern (siehe auch Punkt 9).
11. Leihausrüstung bzw. bei Expeditionen zur Verfügung gestellte Ausrüstung
Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnützung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.
12. Für Alpen- und Einzelführungen und für Spezialtourenwochen:
Vereinbarungen für den Fall schlechten Wetters
Dem Schwierigkeitsgrad der geplanten Touren(woche) entsprechend sollten natürlich die Wettervoraussetzungen stimmen. Bei schlechtem Wetter sollte in beiderseitigem Einvernehmen versucht werden, ein Ausweichziel in einem der Wetterlage entsprechend günstigeren Gebiet zu finden. Ist dies nicht möglich und auf die Tour(enwoche) muss ganz oder teilweise verzichtet werden, zahlen wir 50% der Führergebühr und im Falle von Pauschalvereinbarungen 100% der nicht in Anspruch genommenen Fremdleistungen zurück. Ist die Tour(enwoche) bereits angetreten und die Tour wird Wetter bedingt frühzeitig beendet, zahlen wir 30% der Führergebühr und im Falle von Pauschalvereinbarungen ebenfalls 100% der nicht in Anspruch genommenen Fremdleistungen zurück.
13. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Veranstalter
Veranstalter ist AMICAL alpin unter der Leitung von Ralf Dujmovits, staatl. gepr. Berg- und Skiführer, 77815 Bühl, Tel.: 07223-911786, Fax: 911787, in Zusammenarbeit mit allen IATA-Fluggesellschaften unter Mitwirkung namhafter Reisebüros. Alle Reisen werden von uns gewissenhaft und präzise vorbereitet. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellten Reiseerfolg geben, zumal bei allen unseren Reisen eine große Witterungsabhängigkeit besteht.
15. Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann AMICAL alpin nur an dessen Sitz verklagen.